Photovoltaik 

Sonnenstrom-Vergütung seit 1. Januar 2004 Die Grundvergütung für freistehende Anlagen beträgt
45,7 Cent/kWh.

Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW
mit
57,4 Cent/kWh
vergütet.


Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 30 kW liegt, je Kilowattstunde 54,6 Cent.
Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Cent.
Die Senkung der Mindestvergütung für neue Anlagen (Degression) von 5% pro Jahr wird beibehalten.
Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer

von 20 Kalenderjahren zu zahlen.

 

 

Zur Finanzierung
 

Solaranlagen an Wohngebäuden vergibt die KFW Bank außerdem im Rahmen des CO 2 Minderungsprogramms zinsgünstige Darlehen an Investoren.
Das Informationszentrum der KFW-Bank erreichen Sie telefonisch unter der Servicenummer
01801-335577 zum Ortstarif,
per Fax unter 069-743164355 und per Mail
unter iz@kfw.de
Antragsstelle für private Antragsteller: örtliche Kreditinstitute