Photovoltaik
|
Sonnenstrom-Vergütung seit 1. Januar 2004 Die Grundvergütung für freistehende Anlagen beträgt Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu
einer Anlagengröße von 30 kW
von 20 Kalenderjahren zu zahlen.
|
|
Zur Finanzierung |
|
Solaranlagen an Wohngebäuden vergibt die KFW Bank außerdem
im Rahmen des CO 2 Minderungsprogramms zinsgünstige Darlehen an Investoren. |